1. FC Germania 08 Forchheim
 

Mitgliedschaft

Werden Sie jetzt Mitglied im Kultverein 1. FC Germania 08 Forchheim - zu günstigen Beiträgen!

  Beitragsordnung 

Erwachsene zahlen 74 EUR Mitgliedsbeitrag im Jahr, Kinder und Jugendliche nur 22 EUR Mitgliedsbeitrag im Jahr! Oder Sie melden gleich Ihre ganze Familie an - für insgesamt nur 80 EUR Mitgliedsbeitrag im Jahr!

 Mitgliedsart   Jahresbeitrag 
 Erwachsene 
 74 EUR 
 Familie 
 80 EUR 
 Fußballspieler der 1. und 2. Mannschaft 
 50 EUR 
 Rentner 
 50 EUR 
 Kinder und Jugendliche 
 22 EUR 

Eine Aufnahmegebühr wird nicht fällig!

  Mitgliedsantrag 

Hier können Sie sich den Germania-Mitgliedsantrag im PDF-Format herunterladen. Einfach ausdrucken, ausfüllen und an die Vereinsadresse senden! Wir freuen uns, Sie als Germania-Mitglied begrüßen zu dürfen!

  Vereinssatzung 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein nennt sich 1. Fußball-Club Germania gegr. 1908 e. V. mit Sitz in Forchheim.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist es, die leibliche und seelische Erziehung seiner Mitglieder durch planmäßige Pflege der Leibesübungen, insbesondere Fußball, Leichtathletik, Gymnastik usw. zu fördern.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung und den Betrieb sportlicher Anlagen.

§ 3 Mittelverwendung

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürliche, volljährige Personen, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit.

Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Folgt...

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Folgt...

§ 7 Organe des Vereins

Folgt...

§ 8 Vorstand

Folgt...

§ 9 Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstands

Folgt...

§ 10 Wahl des Vorstands

Folgt...

§ 11 Vorstandssitzungen

Folgt...

§ 12 Mitgliederversammlung

Folgt...

§ 13 Protokollierung

Folgt...

§ 14 Rechnungsprüfer

Folgt...

§ 15 Ältestenrat

Folgt...

§ 16 Auflösung des Vereins

Folgt...

Vorstehende Satzung wurde am 14. Februar 1997 in Forchheim von der Mitgliederversammlung beschlossen.

1. FC Germania gegr. 1908 e. V. Forchheim • Bayreuther Straße 82 b • 91301 Forchheim
www.germania08.com