TSV Gosberg
1. FC Germania 08 Forchheim
8:0 (6:0) Tabelle Spielplan
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SV Walsdorf 1950 II
1. FC Germania 08 Forchheim
Sonntag, 19. Februar 2012, 13 Uhr
Mitgliedschaft
Werden Sie jetzt Mitglied im Kultverein 1. FC Germania 08 Forchheim - zu günstigen Beiträgen!
Beitragsordnung
Erwachsene zahlen 74 EUR Mitgliedsbeitrag im Jahr, Kinder und Jugendliche nur 22 EUR Mitgliedsbeitrag im Jahr! Oder Sie melden gleich Ihre ganze Familie an - für insgesamt nur 80 EUR Mitgliedsbeitrag im Jahr!
Mitgliedsart
Jahresbeitrag
Erwachsene
74 EUR
Familie
80 EUR
Fußballspieler der 1. und 2. Mannschaft
50 EUR
Rentner
50 EUR
Kinder und Jugendliche
22 EUR
Eine Aufnahmegebühr wird nicht fällig!
Mitgliedsantrag
Hier können Sie sich den Germania-Mitgliedsantrag im PDF-Format herunterladen. Einfach ausdrucken, ausfüllen und an die Vereinsadresse senden! Wir freuen uns, Sie als Germania-Mitglied begrüßen zu dürfen!
Vereinssatzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein nennt sich 1. Fußball-Club Germania gegr. 1908 e. V. mit Sitz in Forchheim.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist es, die leibliche und seelische Erziehung seiner Mitglieder durch planmäßige Pflege der Leibesübungen, insbesondere Fußball, Leichtathletik, Gymnastik usw. zu fördern.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung und den Betrieb sportlicher Anlagen.
§ 3 Mittelverwendung
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder können natürliche, volljährige Personen, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit.
Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Folgt...
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Folgt...
§ 7 Organe des Vereins
Folgt...
§ 8 Vorstand
Folgt...
§ 9 Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstands
Folgt...
§ 10 Wahl des Vorstands
Folgt...
§ 11 Vorstandssitzungen
Folgt...
§ 12 Mitgliederversammlung
Folgt...
§ 13 Protokollierung
Folgt...
§ 14 Rechnungsprüfer
Folgt...
§ 15 Ältestenrat
Folgt...
§ 16 Auflösung des Vereins
Folgt...
Vorstehende Satzung wurde am 14. Februar 1997 in Forchheim von der Mitgliederversammlung beschlossen.
1. FC Germania gegr. 1908 e. V. Forchheim Bayreuther Straße 82 b 91301 Forchheim www.germania08.com